Hinweis: Friedhof – Befahren mit dem Fahrzeug

Aus gegebenem Anlass wird daraufhin gewiesen, dass das Befahren des Friedhofsgeländes mit dem Privatfahrzeug oder Fahrzeugen von Steinmetzbetrieben nur nach vorheriger Rücksprache mit Michael Dünnes oder dem Ortsbürgermeister zu lässig ist. Da dies in der Vergangenheit keine Berücksichtigung fand, ist das Friedhofstor ab sofort halbseitig mit einem Schloss gesichert. Ein notwendiges Befahren des Friedhofsgeländes ist nach vorheriger und möglichst frühzeitiger Rücksprache mit vorgenannten Personen möglich.

Dies zur Kenntnisnahme und der Bitte Steinmetzbetriebe über den neuen Umstand zu informieren.

 

Wilhelm Krings, Ortsbürgermeister

 

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