Sachstände zu aktuellen Projekten

Auf dieser Seite können Sie aktuelle Informationen zu ausgewählten Themen finden, die der Gemeinderat zurzeit bearbeitet.

Gewerbegebiet "Unter dem Fußpfad" (Stand: 26.02.2024)

Die Maßnahme sah bisher eine Erweiterung des Plangebiets um ca. 4000 m² sowie die erstmalige Erschließung der Straße "Unter dem Fußpfad" vor. Aufgrund von naturschutzrechtlich geschützten Pflanzenarten auf dem Erweiterungsflurstück wurde die Planung jedoch vorerst abgelehnt. Um dennoch eine zügige Umsetzung der restlichen Maßnahmen, insbesondere des erstmaligen Ausbaus der Straße zu ermöglichen, wird die Erweiterung zunächst ausgeklammert. Nach Inkrafttreten des Bebauungsplans kann mit der Ausschreibung begonnen werden.

Der Entwurf zum Bebauungsplan „Gewerbegebiet Unterm Fußpfad“ einschließlich Begründung, Textfestsetzungen und Planzeichnung liegt in der Zeit vom 04.03.2024 bis einschließlich 05.04.2024 bei der VG Wallmerod zu jedermanns Einsichtnahme bereit.

Sanierung ehem. K98 (Stand: 23.02.2024)

Am 23.02.2022 stimmt der Gemeinderat der Planungsvergabe sowie Durchführung zur gemeinschaftliche Sanierung der Ortsausfahrt im Oberdorf zu. Es erfolgt eine Sanierung der Fahrbahndecke von der Einmündung an der B8 bis zur Einmündung "Am Köppel" (inkl. des breiten Abschnitts der Straße "Am Köppel 1-3" auf den ersten 30 Metern). Im April 2023 erhielt die Gemeinde den Bewilligungsbescheid vom LBM für die Maßnahme.

Nach nun langer Verhandlungs- und Planungszeit nimmt die Sanierung der Bahnhofstraße endlich Fahrt auf. Als Beginn der Maßnahme ist aktuell die 14. KW geplant. Um auch weiterhin die Tonverladung am Bahnhof zu ermöglichen, wird eine provisorische Zuwegung über einen Wirtschaftsweg zur Verladerampe erstellt. Im tatsächlichen ersten Bauabschnitt findet dann der Vollausbau (inklusive Erneuerung der Wasser und Kanalleitungen) von der B8 bis zur oben genannten provisorischen Zufahrt statt. Der Beginn der Baumaßnahme ist genau wie der Baufortschritt witterungsabhängig und kann sich entsprechend verzögern. Die Zuwegung zum Baugebiet Dörrbach ist während der gesamten Bauzeit sichergestellt, wobei es natürlich während der gesamten Maßnahme zu Beeinträchtigungen kommen kann.

Sanierung Bürgerhaus (Stand: 19.09.2023)

Am 04.08.2020 erfolgte die Vorstellung eines ersten Entwurfs für die Kernsanierung des stark in die Jahre gekommenen Bürgerhauses. Aufgrund der unerwartet hohen, kalkulierten Kosten hat der Gemeinderat sich gegen eine Durchführung wie im Entwurf entschieden. Zur Planung der weiteren Vorgehensweise wurde eine Arbeitsgruppe gebildet, welche den Entwurf kostenoptimierend angepasst hat. Inzwischen ist ein Termin mit den Verantwortlichen der Verbandsgemeinde erfolgt. Dort wurde entschieden, dass die Maßnahme in zwei Bauabschnitte unterteilt wird. Der erste Bauabschnitt beinhaltet den Abbruch der alten Feuerwehrhalle sowie den Neubau des barrierefreien Eingangsbereichs mit Foyer. Der zweite Bauabschnitt beabsichtigt die Sanierung des Altbestands im Obergeschoss (großer Saal). Das Architektenbüro wurde mit der Beantragung der Fördergelder beauftragt.

Sanierung Buswartehalle Unterdorf (Stand: 18.07.2023)

Aufgrund der Beschlussfassung vom 20.12.22 muss das Vorhaben komplett neu betrachtet werden. Ursprünglich war eine komplette Erneuerung der Buswartehalle inklusive eines behindertengerechten Umbaus des Wendeplatzes geplant. Diese vollumfängliche Maßnahme erwies sich nach Betrachtung der Gesamtkosten sowie der Berücksichtigung von Fördergeldern als die wirtschaftlichste Variante. Da ein normgerechter Umbau aufgrund des starken Kurvenradius (nach ausführlicher Begutachtung durch eine Planungsfirma) jedoch nicht möglich ist, entfallen die Fördergelder und man hat in einer neuen Abstimmung für den Erhalt der alten Wartehalle gestimmt.

Da keine Förderung in Anspruch genommen werden kann, soll erneut eine gesamtheitliche Sanierung des bestehenden Wartehäuschens geprüft werden. Per Ratsbeschluss am 18.07.23 wurde ein Angebot über die erste Maßnahme (Abdichtung des Daches) angenommen, sodass mit den Arbeiten zeitnah begonnen werden kann. Grundsätzlich sind noch weitere Maßnahmen erforderlich, sodass nach der Abdichtung ein grundsätzliches Sanierungskonzept erarbeitet werden muss.

Neubaugebiet Wohnen (Stand: 13.07.2023)

Bereits seit Amtsübernahme beschäftigt sich der aktuelle Gemeinderat mit der Schaffung von Bauplätzen. Um einen sinnvollen Bebauungsplan aufzustellen soll jedoch erst die Fertigstellung des Flächennutzungsplans (FNP) durch die Verbandsgemeinde erfolgen. Im ersten Entwurf (August 2021) des seit 2019 laufenden Änderungsverfahren des FNP war für Bilkheim die Ausweisung von Wohngebietes unterhalb des Friedhofs (ca. 6500 m²) geplant. Die sehr überschaubare Anzahl an hier potenziellen Bauplätzen sieht der Gemeinderat in Anbetracht einer nicht unrealistischen "Lebensdauer" des Flächennutzungsplans von 20 bis 30 Jahren als zu wenig an. Am 18.02.2022 wurde der Gemeinderat zur Stellungnahme aufgefordert. Im Rahmen dessen hat man sich für die Aufnahme eines weiteren Plangebiets hinter dem Baumgarten ausgesprochen. Dieses Plangebiet wird nunmehr unter der Bezeichnung Bi-W2 vom Planungsbüro geprüft. Erst nach Fertigstellung des FNP sowie einer erneuten Bedarfsanalyse für Bauland entscheidet sich, wo das neue Wohngebiet entstehen wird. 

Alternativbestattungen Friedhof (Stand: 21.11.2023)

Im November 2021 wurde eine neue Friedhofsatzung beschlossen, die unter anderem neue Formen der Bestattung auf dem Friedhof in Bilkheim zulassen. Neben der Bereitstellung von Wiesengrabstätten seit Mai 2022 wurde auch ein Anbieter für eine Erinnerungsgrabstätte, einen sogenannten Memoriam-Garten* gefunden. Die Bauarbeiten für die aus drei Teilen bestehende Anlage haben am 10.07.2023 gegenüber der Trauerhalle begonnen. Hier sind Erdbestattungen, ein Gemeinschaftsgrab für Urnen sowie Urnen-Einzelgräber vorgesehen. Der Vorteil dieser Anlage liegt insbesondere darin, dass die Pflege inklusive der Bepflanzung vollständig von einem Dienstleister übernommen wird. Für die Gemeinde entstehen keine Kosten beim Bau oder der Pflege der Anlage. Die Mauern der Anlage wurden inzwischen erstellt. Im Herbst erfolgt die Bepflanzung der Grabstätte.

 

*Der Begriff Memoriam-Garten ist markenrechtlich geschützt. Hier sind bestimmte Anforderungen einzuhalten, unter anderem die Bereitstellung von Sargbestattungen.