Bebauungsplan "Am Köppel" (Erweiterung) - 1. Änderung

Öffentliche Bekanntmachung der Ortsgemeinde Bilkheim

 

Bekanntmachung des Änderungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 i.V.m. § 1 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB)

 

Der Bebauungsplan „Am Köppel“ ist seit 1979 rechtskräftig. Der Rat der Ortsgemeinde Bilkheim hat am 24.11.2022 der vereinfachten Änderung des Bebauungsplans „Am Köppel“ zugestimmt.

 

Inhalt:

Es ist beabsichtigt, die lfd. Nr. 4 der Festsetzungen (Dachformen) zu streichen, um die Bebauung an die heutigen Anforderungen anzupassen und so eine flexiblere Bebauung zu ermöglichen. 

 

Das Verfahren führt die Bezeichnung „Am Köppel (Erweiterung) – 1. Änderung. Die 1. Vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes „Am Köppel“ erfolgt im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB. Die Verbandsgemeindeverwaltung wurde mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt.

 

Die Bekanntmachung des Änderungsbeschlusses erfolgt gem. § 2 Abs. 1 i.V.m. § 1 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB).

 

Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 13 Abs. 2  i.V.m. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

 

Nach dem vom Gemeinderat am 24.11.2022 der Änderungsbeschluss herbeigeführt wurde, kann nun das Beteiligungsverfahren nach den §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 i. V. m. § 13 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) eröffnet werden.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass im Verfahren selbst von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB, der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB (Hinweis nach § 13 Abs. 3 S. 2 BauGB) und dem Umweltbericht - § 2 a BauGB - als auch von der Angabe, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, abgesehen wird. 

 

Der Entwurf zum Bebauungsplan „Am Köppel (Erweiterung) – 1. Änderung“ einschließlich der Begründung, liegt in der Zeit vom 27.03.2023 bis einschließlich 28.04.2023 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Wallmerod, Gerichtsstraße 1, Zimmer Nr. 106, während der Dienststunden (montags bis mittwochs von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr und freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr) zu jedermanns Einsichtnahme bereit. Eine vorherige Terminvereinbarung (Tel.-Nr. 06435 / 508-330) ist sinnvoll.

 

Diese Beteiligung erfolgt im Parallelverfahren nach § 4a Abs. 2 BauGB.

 

Unter dem Text dieser Bekanntmachung können die nachfolgend zur Einsicht ausliegenden Unterlagen bis einschließlich 28.04.2023 eingesehen und heruntergeladen werden: Inhalt und Begründung

 

Der räumliche Geltungsbereich des Plangebiets ist der nachfolgend abgedruckten Planskizze zu entnehmen.

 

Ergänzend wird mitgeteilt, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bebauungsplanänderung unberücksichtigt bleiben können.

 

Planskizze:

 

 

Quelle: Verbandsgemeinde Wallmerod

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